Freie Gärten

Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:

  • Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
  • Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden. Der Kauf des Gartens bzw. der Einrichtung vom vorherigen Pächter erfolgt unabhängig davon.
  • Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
  • Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Gärten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
  • Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
  • Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.

Aktuell freie Gärten:

GartenInhalt
Schätzwert / VB 
Nr. 143 mit 150m² eine 41 Jahre alte Laube mit Holzverkleidung (22m²)
Beeren, Ziersträucher, Rasen
2.257,54 €

Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Stand: 05.10.2024

Bei Fragen oder Interesse kommen sie bitte in die Sprechstunde oder melden sich anderweitig beim Vereinsvorstand