Freie Gärten
Bitte beachten Sie bei Interesse an einem unserer freien Gärten folgende Regelungen:
- Die Neuverpachtung der Gärten erfolgt grundsätzlich durch den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Vor Abschluss eines Pachtvertrages über einen Kleingarten muss vom Interessenten die Mitgliedschaft im Kleingärtnerverein erworben werden. Der Kauf des Gartens bzw. der Einrichtung vom vorherigen Pächter erfolgt unabhängig davon.
- Die freien Garten sind in der Regel einer Wertabschätzung unterzogen worden, die genannten Schätzpreise sind verhandelbar und stellen den MAXIMALPREIS des Gartens bzw. seiner Einrichtung dar.
- Bis auf wenige Ausnahmen sind alle Gärten mit Strom- und Wasseranschlüssen ausgestattet.
- Bei Interesse am einer freien Parzelle wenden Sie sich bitte direkt an den Vorstand des Kleingärtnervereins.
- Bei der Vergabe eines Gartens haben Interessenten, die bereits auf unserer Warteliste stehen, Vorrang.
Aktuell freie Gärten:
Garten | Inhalt | Schätzwert / VB |
Nr. 143 mit 150m² | eine 41 Jahre alte Laube mit Holzverkleidung (22m²) Beeren, Ziersträucher, Rasen | 2.257,54 € |
Alle Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Stand: 05.10.2024
Bei Fragen oder Interesse kommen sie bitte in die Sprechstunde oder melden sich anderweitig beim Vereinsvorstand.